Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der U² Schweiz AG

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen der U² Schweiz AG. Andere Bestimmungen gelten nicht. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

2. Leistungserbringung

Die Kunden verpflichten sich zu folgenden Leistungen:

  • Ernennung eines Projektleiters / Ansprechpartners, der für alle erforderlichen geschäftlichen Aktivitäten autorisiert ist
  • Informationsbereitstellung
  • Bereitstellung von Mitarbeitern, Räumlichkeiten, DV- und Telekommunikationseinrichtungen

Tritt der Kunde ohne berechtigten Grund von den vereinbarten Leistungen zurück oder nimmt diese nicht an, ist die U² Schweiz AG berechtigt, das vereinbarte Honorar in voller Höhe in Rechnung zu stellen. Aufwendungen, die die U² Schweiz AG durch die Nichterbringung einspart oder anderweitig einsetzen kann, werden nicht berechnet.
Soweit nicht anders vereinbart, kann die U² Schweiz AG sich zur Auftragsausführung qualifizierter Unterauftragnehmer bedienen, wobei die U² Schweiz AG dem Auftraggeber stets unmittelbar verpflichtet bleibt.

3. Zahlungsbedingungen

Sofern nichts anderes vereinbart, ist die Zahlung auf folgender Basis vorzunehmen:

  • monatliche Abrechnungen
  • Schlussrechnung nach Projektabschluss

Die U² Schweiz AG stellt zum jeweiligen Zeitpunkt ihre Rechnung zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, zahlbar innerhalb 14 Tagen rein netto. Befindet sich der Kunde mit seiner Zahlung mehr als einen Monat in Verzug, ist die U² Schweiz AG berechtigt, das Projekt nach vorheriger Mahnung abzubrechen. Dies gilt auch bei Zahlungsunfähigkeit (z.B. durch Insolvenz).
Sofern der Auftraggeber vereinbarte Termine mit einem Vorlauf von 11 Werktagen und mehr verschiebt oder storniert, ist keine Entschädigung fällig. Sofern der Vorlauf zwischen 6 und 10 Werktagen beträgt, ist die U² Schweiz AG berechtigt eine Entschädigung in Höhe von 50% des vereinbarten anteiligen Honorars in Rechnung zu stellen. Wenn der Vorlauf fünf Tage und weniger beträgt ist eine Entschädigung in Höhe von 100% des anteiligen Honorars fällig.

4. Schadensersatz

Mit Ausnahme von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sind Schadensersatzansprüche des Kunden ausgeschlossen. Vertragliche Haftungsansprüche verjähren nach 12 Monaten, sofern gesetzlich nichts anderes bestimmt. Soweit Schadensersatzansprüche gegen die U² Schweiz AG ausgeschlossen sind, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Haftung der U² Schweiz AG Mitarbeiter und Unterbeauftragten.
Der Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit. Der Auftraggeber hat etwaige Schäden, für die die U² Schweiz AG aufkommen muss, unverzüglich, spätestens zwei Wochen nach Feststellung des Schadens schriftlich anzuzeigen.

5. Vertraulichkeit

Alle Unterlagen, die im Rahmen der vorgenannten Zusammenarbeit durch die U² Schweiz AG an den Kunden weitergegeben werden, dienen ausschließlich der Projektzielerreichung und können in diesem Rahmen hausintern genutzt und vervielfältigt werden. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit schriftlichem Einverständnis der U² Schweiz AG möglich. Die U² Schweiz AG verpflichtet sich, alle im Verlauf der Beratung bekannt gewordenen internen Betriebsinformationen vertraulich zu behandeln.

6. Abwerbeverbot

Die U² Schweiz AG und der Kunde verpflichten sich, während des Projekts und 24 Monate danach keine am Projekt beteiligten Mitarbeiter abzuwerben.

7. Urheberrechte

1. Alle Urheberrechte an den von U² Schweiz AG erbrachten Leistungen, erstellten Konzepten, Unterlagen, Auswertungen, Darstellungen usw. verbleiben bei U² Schweiz AG.

2. Der Auftraggeber darf die von U² Schweiz AG erstellten Konzepte, Unterlagen, Auswertungen, Darstellungen usw. nur für den Zweck verwenden, für den sie vereinbarungsgemäß bestimmt sind.

8. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bedingungen ungültig sein, so wird die rechtliche Gültigkeit des Vertragsverhältnisses nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird in diesem Fall durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung ersetzt, die den wirtschaftlichen und ideellen Bestimmungen so weit wie möglich entspricht.

Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers.

 

Baar, den 1. Januar 2011